21.07.2008

Abklärungspflicht Asbest. Neue Vorschriften ab 1.1.2009

Abklärungspflicht Asbest. Neue Vorschriften ab 1.1.2009

In der Mehrheit der Gebäude aus den 1950er-1980er-Jahren liegt Asbest in irgendeiner Form vor. Trotzdem führen nur wenige Bauherren bereits vor Umbau- oder Rückbaubeginn systematisch einen Asbestcheck durch. Eine Konkretisierung der Abklärungspflicht wurde nun vom Bundesrat beschlossen: 

In der angepassten Bauarbeiterverordnung, welche per 1. Januar 2009 in Kraft tritt, wird die Ermittlungspflicht expliziter ausgeführt: Der Arbeitgeber muss bei Verdacht auf Stoffe wie Asbest oder PCB die Gefahren ermitteln, die Risiken bewerten und die erforderlichen Massnahmen planen. Werden die Stoffe erst im Verlauf der Bauarbeiten entdeckt sind die Arbeiten einzustellen und der Bauherr zu benachrichtigen.

Unabhängig von der Rechtslage gibt es gute Gründe eine Asbestuntersuchung durchzuführen: Bei frühzeitiger Abklärung können Termin- und Kostenrisiken vor Baubeginn erkannt und der Bauablauf entsprechend geplant werden. Spätere Haftungsklagen können vermieden werden. Und die Gesundheit der Nutzer und v.a. der am Bau beteiligten Arbeiter wird geschützt.

Link zum neuen Verordnungstext