23.03.2023

Bahntransportpflicht beim Schulhausbau Borrweg

Bahntransportpflicht beim Schulhausbau Borrweg
(Bild: FRIEDLIPARTNER AG)

Beim Neubau der Schulanlage Borrweg begleitet die FRIEDLIPARTNER AG die Umsetzung der neuen Bahntransportpflicht für Massengüter.

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die neue Verordnung über den Bahntransport (BTV) im Kanton Zürich, welche vorgibt, dass in Projekten mit Aushubvolumina von über 25'000 m3 der Grossteil des Aushubmaterials und der zugelieferten Gesteinskörnung mit der Bahn zu transportieren ist. Der Ersatzneubau der Schulanlage Borrweg in Zürich, bei dem die FRIEDLIPARTNER AG u.a. als fachliche Beraterin und Controller bzgl. der Bahntransportpflicht involviert ist, ist das erste Projekt im Kanton, welches diese Vorgaben umsetzen muss.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums soll die Schulanlage Borrweg in Zürich erweitert und im neu erstellten Gebäude Platz für 18 Primarschulklassen, Doppelsporthalle und Schulschwimmanlage geschaffen werden. Die Zürcher Stimmbevölkerung hat das Projekt im Mai 2022 mit grosser Mehrheit angenommen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Webseite der Stadt Zürich