01.02.2008

Sanierung von Schiessanlagen

Sanierung von Schiessanlagen

Schiessanlagen, die das Grundwasser oder ein Oberflächengewässer gefährden, müssen saniert werden. Die Kantone sind im Moment dabei, die entsprechende Massnahmen umzusetzen. Gleichzeitig darf ab dem 1. November 2008 nicht mehr ins Erdreich geschossen werden, wenn Bundesbeiträge für die Sanierung (40 %) geltend gemacht werden wollen. 

FRIEDLIPARTNER  AG unterstützt Sie bei den notwendigen Abklärungen für die Behörden (Voruntersuchungen) oder bei der Sanierung (Sanierungprojekt)!

Mehr Information hier als PDF.